AGB
NatUrlaub – The Outdoor Company; 63875 Mespelbrunn
Abschluss des Reisevertrags:
Mit seiner Reiseanmeldung bietet der Vertragspartner der Firma NatUrlaub den
Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Die Reiseanmeldung bedarf der
Schriftform und ist Vertragsbestandteil.
Eine Reiseanmeldung kann auch auf ein vom Vertragspartner bestätigtes
(mündlich od. schriftlich) und von NatUrlaub unterbreitetes Angebot
erfolgen.
Erfolgt die Reiseanmeldung für eine Reisegruppe, so übernimmt die
anmeldende Person (namentlich durch die Reiseanmeldung bei NatUrlaub bekannt) die
sogenannte Vertretungsvollmacht für die mitangemeldeten Teilnehmer. Diese
Person bestätigt, dass Sie unmittelbarer Zahlungspflichtiger und
Auftraggeber der Buchung bzw. Reiseanmeldung gegenüber NatUrlaub ist. Diese
Vertretungsvollmacht gilt auch für minderjährige Teilnehmer innerhalb
der angemeldeten Reisegruppe. Die Vertretungsvollmacht erstreckt sich auch auf
Weiterverkäufer oder Vermittler der Reiseangebote von NatUrlaub.
Die Reiseanmeldung von minderjährigen Reiseteilnehmern als einzelne
Reiseteilnehmer ist nur von erziehungsberechtigten Personen zulässig.
NatUrlaub geht mit Firmen, Vereinen (sog. juristischen Personen) nur einen
Vertrag ein, wenn ein Vertragspartner als körperliche Person eindeutig
benannt ist und sie die Vertretungsvollmacht übernimmt.
Gültigkeit eines Reisevertrages (Zustandekommen des
Reisevertrages):
Der Reisevertrag gilt erst als verbindlich, wenn
der Vertragspartner die Bestätigung (=Reisevertrag) von NatUrlaub erhalten
hat.
Wenn nicht anders und in schriftlicher Form vereinbart, gilt der Reisevertrag
auch als gültig, wenn der Vertragspartner die Anzahlung, Rest- oder
Gesamtzahlung fristgemäß zu den im Reisevertrag vermerkten
Fälligkeitsterminen leistet.
Zahlungen:
Nach Zugang der Reiseunterlagen (Reisevertrag) sind
innerhalb der darauf folgenden 14 Tagen 10% Anzahlung, mindestens jedoch 30 Euro
zu zahlen. 21 Tage vor Reisebeginn wird die Restzahlung des Reisepreises
fällig. Der Vertragspartner hat die Pflicht, diese Zahlungen pünktlich
und ohne nochmalige Aufforderung zu leisten. Bei Zahlungsverzögerungen
behält sich NatUrlaub das Recht der Erhebung von Mahn- und
Verzugsgebühren vor. Es zählt dabei Kontoeingang bei NatUrlaub.
Bei dem Abschluss eines Reisevertrages mit den Erziehungsberechtigten für
minderjährige Reiseteilnehmer ist in jedem Falle eine ausgefüllte und
unterschriebene „Einverständniserklärung der
Erziehungsberechtigten” spätestens zu Reisebeginn beizubringen. Ist
dies nicht der Fall, behält sich NatUrlaub vor, den/die minderjährigen
Teilnehmer von der Reise auszuschließen. Alle damit verbundenen Kosten
gehen zu Lasten der betreffenden Erziehungsberechtigten.
Änderung im Reisevertragsinhalt:
Änderungen im
Reisevertrag sind nur in schriftlicher Form zulässig und verbindlich! Bei
einer Änderung im Reisevertrag erhält der Vertragspartner von NatUrlaub
eine „Änderung zum Reisevertrag” zugestellt. Sich mit der
Änderung im Vertrag ändernde Zahlungsbeträge werden mit der sog.
Rest- oder Gesamtzahlung (ca. drei Wochen vor Reisebeginn fällig)
verrechnet. NatUrlaub berechnet pro Änderungsvertrag eine Porto- und
Bearbeitungsgebühr von 10 Euro.
Abschluss oder Änderung des Reisevertrages wenige Tage vor
Reisebeginn:
Erfolgt die Reiseanmeldung/Buchung nur wenige Tage vor Reisebeginn, so ist der
Vertragspartner verpflichtet, innerhalb kürzester Zeit uns die
bestätigte Kopie des Vertrages bzw. die Änderung zum Reisevertrag
zugänglich zu machen. Fällige Zahlungen sind umgehend in Form einer
Banküberweisung zu zahlen und uns in schriftlicher Form nachzuweisen (FAX
bzw. Kopie).
Scheiden diese Möglichkeiten aufgrund zu geringer Zeitdifferenz zum
Reisebeginn aus (Ein bis zwei Tage vor Reisebeginn), so ist der Reisevertrag zum
Reisebeginn (Tourstart) unterschrieben dem sog. Guide oder Reiseleiter vorzulegen
und der Reisepreis vor Ort zu zahlen. Erst nach der Bezahlung des Reisepreises
besteht in diesem Fall ein rechtlicher Teilnahmeanspruch an der entsprechenden
Reise.
Rücktritt vom Reisevertrag durch NatUrlaub:
NatUrlaub hat
das Recht, bei Nichterreichen einer Mindestteilnehmerzahl bei Reisen mit
feststehendem Reisebeginn Ausschreibung (Individualangebote) 10 Tage vor
Reisebeginn vom Reisevertrag zurückzutreten. In jedem Fall ist der
Vertragspartner von NatUrlaub schriftlich davon in Kenntnis zu setzen.
NatUrlaub hat das Recht bis 10 Tage vor Reisebeginn vom Reisevertrag
zurückzutreten, wenn nach Ausschöpfen aller Möglichkeiten die
Überschreitung der wirtschaftlichen Finanzgrenze, bezogen auf diese Reise,
nicht abgewendet werden kann.
Bei falsch gemachten Angeben (Reiseanmeldung, Buchung) kann NatUrlaub ebenfalls
ohne Kostenrückerstattung vom Reisevertrag zurücktreten.
NatUrlaub hat das Recht, bis zum Reisebeginn und noch während einer bereits
begonnenen Reise vom Reisevertrag zurückzutreten, wenn durch Unwetterbilden
(Gewitter, Hochwasser, ...) Gefahr für die Teilnehmer der Reise
besteht.
Ausschreitungen, Kriege, Havarien, Naturkatastrophen oder gleichwichtige
Situationen berechtigen beide Seiten zur Kündigung. Die Entschädigung
regelt sich in diesem Fall nach dem Paragraph 471 des BGB. Bedingt ein Unfall,
eine Verletzung oder eine plötzlich auftretende Krankheit bei einem oder
mehreren Teilnehmern eine Abweichung vom geplanten Tourenverlauf, so haben
Maßnahmen der Ersten Hilfe und der Bergung/ärztlicher Versorgung
Vorrang vor
dem geplanten Ablauf des Kurses oder der Reise.
NatUrlaub hat außerdem das Recht, vom Reisevertrag zurückzutreten,
wenn fällige Zahlungen (Anzahlung, Restzahlung, Gesamt- oder
Rechnungszahlungen) unrichtig, nicht oder verspätet entsprechend den Angaben
im Reisevertrag geleistet werden bzw. nicht als Bezahlung des Reisepreises
eingehen. Dies trifft auch bei falschen Angaben im Reisevertrag - insbesondere
bei der Anmeldung von Reisegruppen und noch nicht volljährigen Teilnehmern -
durch den Vertragspartner zu. Gegebenfalls wirksam werdende
Stornierungsgebühren werden von NatUrlaub erhoben.
Reiseteilnehmer, die durch ihr äußeres Erscheinen und durch
Äußerungen rassistisches, völkerverachtendes oder
faschistoides/extremistisches Gedankengut propagieren, können vom
Kursleiter/Guide ohne vorheriger Abmahnung von der Reise ausgeschlossen werden.
Dies gilt auch für Teilnehmer, welche die Reise oder den Reiseinhalt in
anderer Art und Weise zu stören versuchen. In diesem Falle besteht, für
den die Störung verursachenden Reiseteilnehmer oder für die
Reisegruppe, kein Anspruch auf Rückerstattung des Reisepreises und für
die entstehenden Kosten für Rückreise etc..
In den meisten Fällen muss der verursachende Reiseteilnehmer oder die
verursachenden Mitglieder einer Reisegruppe mit einer Anzeige durch NatUrlaub
rechnen, auch gehen entstehende Kosten zur Durchsetzung von Ruhe und Ordnung voll
zu Lasten der Verursacher.
Bei vom Reiseteilnehmer vorsätzlichen, fahrlässig oder grob
fahrlässig herbeigeführten Sachbeschädigungen oder
Materialverlusten werden sämtliche Kosten für Reparatur,
Wiederbeschaffung und Ausfall in Rechnung gestellt. Dies gilt auch bei
unsachgemäßem Umgang mit zur Verfügung gestelltem Material im
Bereich Schulklassen- und Jugendangebote. Hier haftet der/die
Erziehungsberechtigte für Beschädigungen oder Verluste.
Rücktritt vom Reisevertrag durch den
Vertragspartner:
Jeder Vertragspartner hat grundsätzlich das
Recht, vom abgeschlossenen Reisevertrag in Form einer schriftlichen
Kündigung zurückzutreten. Dieser Vertragsrücktritt (Stornierung)
kann nur durch die im Reisevertrag als Vertragspartner benannte Person und in
schriftlicher Form erfolgen. Bei einer Vertragskündigung bzw. Stornierung
durch den Vertragspartner zählt der Zeitpunkt des nachweislichen
Eingangsdatums der Stornierung bei NatUrlaub.
Treten einzelne Teilnehmer einer Reisegruppe vom Reisevertrag zurück, so hat
diese Vertragsänderung ebenfalls in schriftlicher Form durch den die
Vertretungsvollmacht ausübenden Vertragspartner zu erfolgen. Für die
Reiseteilnehmer, welche aus dem Reisevertrag ausscheiden, gelten die gleichen
Prozentsätze der sog. Stornierungsgebühren, berechnet auf den
Einzelteilnehmer. Erreicht in diesem Falle die Anzahl der verbliebenen Personen
einer Reisegruppe nicht mehr die zuvor im Reisevertrag vereinbarte Teilnehmerzahl
für einen bestimmten, der Gruppenstärke entsprechenden Reisepreis, so
erfolgt eine entsprechende Höherstufung der Reisegruppe entsprechend unserer
Preislisten oder gemachten Angebote.
Bei Reiserücktritt werden folgende Stornierungsgebühren, basierend auf
den Gesamtreisepreis bzw. bei der Stornierung einzelner Teilnehmer einer
Reisegruppe basierend auf den Einzelteilnehmerpreis fällig:
ab Abschluss Reisevertrag 10%, mindestens 30 Euro; 21. - 8. Tag vor Reisebeginn
70%
Nichterscheinen zu Reisebeginn 100%
Bei Reservierungen von Vermietungen berechnen wir max. 50% des zu erwartenden
Mietpreises (Anzahlung), wird die Vermietung ab dem 7. Tage vor Beginn
hinfällig, halten wir die Anzahlung als Stornierungsgebühr ein.
Reisepreis:
Kurzfristige Änderungen der Preise vorbehalten.
In den Reisepreisen von NatUrlaub-Afrika nicht mit inbegriffen:
Internationale Flüge
Visa Gebühren
Trinkgelder
Getränke in den Lodges und Camps
Telefon / Faxkosten, persönlicher Bedarf
Kranken / Unfallversicherung
Reiseversicherungen
Die Angebote in den aktuellen Katalogen und Prospekten entsprechen dem Stand bei
Drucklegung. Bitte haben Sie jedoch Verständnis dafür, dass bei
Übermittlung Ihres Buchungswunsches aus sachlichen Gründen
Änderungen von Preisen und Leistungen möglich sind. Über diese
werden wir Sie selbstverständlich unterrichten.
Dies gilt auch für die von NatUrlaub ausgearbeiteten, zeitlich befristeten
Angebote. NatUrlaub behält sich bei Erhöhung von Steuern die Weitergabe
an den Vertragspartner vor.
Die gezeigten Preise sind auch für Vermittler bzw. Weiterverkäufer
bindend, sofern der Weiterverkäufer (Vermittler) keine zusätzlichen und
als Fremdleistung benannte Leistungen zu den Angeboten von NatUrlaub zufügt.
Vertragliche Vereinbarungen mit NatUrlaub können diese Bestimmung
außer Kraft setzen, bedingen aber in jedem Fall die Schriftform.
Es gilt der in den gemachten zeitlich befristeten Angeboten, in
Angebotskatalogen und in den Detailinformationen (nach Abschluss des
Reisevertrages in den Reiseunterlagen enthalten) beschriebene
Leistungsumfang.
Im Hinblick auf die besondere Eigenart vieler unserer angebotener Reisen bleiben
notwendige, zumutbare, von NatUrlaub nicht wider Treu und Glauben
herbeigeführte Programm- und Terminänderungen vorbehalten (höhere
Gewalt, Unwettersituationen wie Hochwasser, extreme Waldbrandgefahr oder extremes
Niedrigwasser, politische Unruhen, Streik, Stau, Wartezeiten an
Grenzübergangsstellen, nichtvorhersehbare Umstände, ...). Die
Zumutbarkeit ist insbesondere dann gegeben, wenn diese Änderungen nicht
erheblich sind und den gesamten Inhalt und Verlauf der Reise nicht grundlegend
beeinträchtigen. Von derartigen Änderungen wird NatUrlaub die
Vertragspartner unverzüglich unterrichten bzw. während der Reise in
Abstimmung des Guide/Reiseleiters und der Teilnehmer eine Änderung oder
Variation der Tour beschließen.
Willkürmassnahmen ausländischer Behörden, Staatsbediensteter,
Streiks, höhere Gewalt Wetterunbilden, Unpassierbarkeit von Straßen,
Verkehrsstau, unüblich lange Wartezeiten an Grenzübergängen, die
zum Ausfall oder zur massiven Beeinträchtigung der Reise führen,
bedingen nicht den Anspruch auf teilweise oder gesamte
Kostenrückerstattung.
Zeitangaben (außer Treffpunkte und Reisebeginn) sind als grobe Richtwerte
zu sehen,
Abweichungen sind nicht ausgeschlossen.
Gewährleistung:
Die Gewährleistungsrechte des
Vertragspartners gegenüber NatUrlaub bestimmen sich nach den §§651
a bis 651 I BGB. Der Reiseteilnehmer wird darauf hingewiesen, das er diese Rechte
verlieren kann, wenn er:
a) gegenüber der örtlichen Reiseleitung/Guide schuldhaft und nicht
rechtzeitig Abhilfe verlangt.
b) etwaige Reisemängel, die sich während der Reise einstellen, nicht
unverzüglich gegenüber der örtlichen Reiseleitung/Guide oder bei
NatUrlaub einbringt, so dass Letzterer mangels Unkenntnis der Umstände keine
Abhilfe veranlassen kann.
Gewährleistungsansprüche sind in schriftlicher Form bei Reisen mit
einer Dauer bis zu 72 Stunden maximal 48 Stunden nach Reiseende geltend zu
machen. Bei Reisen mit einer Dauer länger als 72h müssen die
Gewährleistungsansprüche innerhalb von 14 Tagen in schriftlicher Form
bei NatUrlaub geltend gemacht werden. Ausnahme bildet der Sachverhalt, das diese
Frist unverschuldet versäumt wurde. Es wird auf die
Verjährungsvorschrift des §651 g II BGB aufmerksam gemacht.
Siehe auch bei Haftungsausschluss!
Haftung, Haftungsbeschränkung:
Die
Haftungsbeschränkung von NatUrlaub ist pro Person auf den dreifachen
Einzelteilnehmerpreis (Reisepreis) beschränkt, soweit der Schaden weder grob
fahrlässig noch vorsätzlich herbeigeführt wurde.
Gelten für einen Leistungsträger gesetzliche Vorschriften, nach denen
ein Anspruch auf Schadenersatz nur unter bestimmten Voraussetzungen oder
Beschränkungen geltend gemacht werden können, so kann sich NatUrlaub
darauf berufen. Ansprüche aus unerlaubten Handlungen des Vertragspartners
bleiben davon unberührt.
Bei sog. Fremdleistungen (Leistungserbringung durch Dritte im Auftrag von
NatUrlaub) haftet der die Fremdleistung Erbringende im vollen Umfang.
Bei minderjährigen Teilnehmern übernehmen der bzw. die
Erziehungsberechtigten bzw. der von den Erziehungsberechtigten autorisierte
Betreuer der Gruppe, Schulklasse o.ä. die volle Aufsichts- und
Haftungspflicht.
Ausnahme bilden von NatUrlaub selbst durchgeführte Reiseangebote. In diesem
Falle muss von den Erziehungsberechtigten eine Einverständniserklärung
vorliegen.
Bei fachspezifischen Reiseinhalten (Klettern, Abseilen am Fels, Flusswandern,
...) obliegt dem Betreuerpersonal der Gruppe die allgemeine Aufsichtspflicht, die
fachspezifische Erbringung der Sicherheitsnormen obliegt dem Mitarbeiter von
NatUrlaub während der entsprechenden Situation.
Die Teilnehmer müssen selbst oder über Erziehungsberechtigte
unfallversichert und krankenversichert sein.
NatUrlaub übernimmt keinerlei Haftung bei vom Teilnehmer
selbstverschuldeten, fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführten
Unfällen oder Verletzungen außerhalb der Grenzen einer bestehenden
Firmenhaftpflichtversicherung. Ausdrücklich wird darauf hingewiesen
das viele der Reiseinhalte (Übungen, Touren, Aktionen und Bestandteile
davon) - ein erhöhtes, potentielles Gefahrenrisiko beinhalten. Die Teilnahme
an Reiseinhalten, die ein potentielles Gefahrenrisiko enthalten, ist jedem
Teilnehmer freigestellt und erfolgt bei Teilnahme auf eigenes Risiko.
Sämtliche Anweisungen und Entscheidungen des Reiseleiters / Guide sind
bindend, ausdrücklich wird darauf hingewiesen, das bei Zuwiderhandlungen
oder Verstößen bei Sicherheitsforderungen - der Reiseteilnehmer bzw.
die betreffenden Mitglieder einer Reisegruppe vom Kurs / vom Reisedetail oder
Aktion ausgeschlossen werden können und der Veranstalter keinerlei Haftung
für alle damit verbundenen Modalitäten übernimmt!
Bei Reiseangeboten, welche nicht eine ständige Betreuung durch einen
Vertreter von NatUrlaub beinhalten (teilweise geführten und individuell
durchzuführende Aktionen und Touren) obliegt den Reiseteilnehmern sog.
Eigenverantwortung. Bei dieser Kategorie von Reisen werden die Teilnehmer vor
Beginn der betreffenden Reise auf potentielle Gefahren und Besonderheiten der
Tour oder Aktion hingewiesen. Die Nutzung von Material und Ausrüstung
unterliegt in diesem Falle den Bedingungen einer Vermietung. Der Teilnehmer ist
Nutzer des Mietgutes.
Bei der Nutzung von Ausrüstung und Material ohne dem direkten Beisein des
Veranstalters bzw. dessen Aufforderung zur Nutzung (besonders bei teilweise
geführten und individuell zu fahrenden / durchzuführenden Touren), bei
Materialverleih sowie bei groben Verstößen von Teilnehmern gegen die
allg. Sorgfaltspflicht und Sicherheit, die u.a. zum Verlust, Diebstahl oder dem
Abhandenkommen von Material/Ausrüstung führen, ist der betreffende
Reiseteilnehmer oder die Mitglieder der betreffenden Reisegruppe voll
haftbar.
Dies gilt für Schäden, die durch den Verlust oder Schädigung
gegenüber Dritter und dem Veranstalter entstanden sind. Bei
Wiederbeschaffung von Material/Ausrüstung wird der aktuelle Katalogpreis
zzgl. Transport, Ausfall und Beschaffungskosten zugrunde gelegt.
Sämtliche Haftungspflichten seitens NatUrlaub entfallen, wenn im mittel-
oder unmittelbaren Zusammenhang Alkohol, Drogen oder andere Rauschmittel mit
eingetretenen oder entstandenen Schädigungen von Teilnehmern, dritten
Personen sowie betroffenen Sachwerten stehen.
Keine Haftung für verlorene, beschädigte oder gestohlene
Gegenstände der Teilnehmer - das gilt auch für im Fahrzeug, im Tourbus
oder in den betreffenden Herbergen, Camps und anderen Unterkünften
zurückgelassene Gegenstände. Keine Haftung für Schäden an
Kraftfahrzeugen und darin befindlichen Gegenständen.
Bei Unfällen oder Verletzungen bzw. Verdacht auf Verletzungen von Reise-
oder Kursteilnehmern muss innerhalb von 24h nach dem Schadensereignis dieser
Sachverhalt NatUrlaub unter Beschreibung des Sachverhaltes sowie Unfallhergang
und ggf. Zeugenbenennung schriftlich angezeigt werden. Erfolgt dies nicht,
erlischt jegliche Haftung durch NatUrlaub.
Es erfolgt keinerlei Haftung für beschädigte, verlorene, verschmutzte
oder unbrauchbar gewordene Ausrüstungs- und Bekleidungsstücke sowie vom
Reiseteilnehmer während der Tour, Reise oder des Kurses benutzten
Gegenstände (Video, Telefon, Kamera, ...). Ausnahme davon bildet eine
ausdrücklich vom Guide/Reiseleiter verlangte Benutzung - z.B. bei
Maßnahmen der Gefahrenvermeidung oder Hilfeleistung. Dem Teilnehmer obliegt
die entsprechend der gewählten Reiseart bzw. des Kursinhaltes entsprechende
sichere Verwahrung oder Aufbewahrung. Ausdrücklich wird hingewiesen, das bei
vielen Reisen und Kursen ein Eintritt des geschilderten Sachverhaltes
möglich sein kann und sich entsprechend darauf einzustellen ist.
Verliert ein Reiseteilnehmer bei einer geführten (vom Reiseleiter/Guide
abgesicherten) Tour den Kontakt zur Gruppe, hat er abzuwarten, bis ein Vertreter
von NatUrlaub ihn wieder zur Gruppe führt. Fällt der Reiseleiter/Guide
durch einen nicht vorhersehbaren Umstand zur Absicherung der Reise aus, so hat
die Reisegruppe auf Eintreffen eines Vertreters von NatUrlaub zu warten. Erfolgt
durch den/die Reiseteilnehmer eine eigenständige Weiterfahrt oder
Durchführung der Reise/Tour, so erfolgt dies auf eigenes Risiko. In diesem
Falle hat der/die Reiseteilnehmer die Rechte und Pflichten wie während einer
Materialvermietung mit Ausrüstungsmaterial von NatUrlaub.
Bei Aufenthalten in Camps, Herbergen und vergleichbaren Einrichtungen ist durch
die Reiseteilnehmer die entsprechend gültige Hausordnung bzw. Verordnung
(Zeltplatzordnung, Naturschutz, Nachtruhe, Lärm- und Emissionsschutz, ...)
einzuhalten. Mitreisendes Betreuer- und Aufsichtspersonal (besonders bei
Jugendgruppen oder Schulklassen) hat diesem Sachverhalt gegenüber den
jugendlichen Reiseteilnehmern besonders Rechnung zu tragen. Generell ist vom
Betreuer- und Aufsichtspersonal konsequent die allgemeine Obhuts - und
Aufsichtspflicht für die mitreisenden Teilnehmer (Kinder, Jugendliche, ...)
zu erbringen.
Erfolgen Anzeigen oder Forderungen Dritter Personen oder Behörden an
NatUrlaub, deren Verursachung Reiseteilnehmern obliegt (vor allem bei
Vermietungen von Ausrüstungsmaterial, Naturschutz- und Umweltdelikten oder
während individuell zu fahrenden bzw. durchzuführenden Reisen), so
werden diese Forderungen durch NatUrlaub an den Verursacher weitergeleitet und
ebenfalls zur Anzeige gebracht. NatUrlaub behält sich vor, in diesem Fall
gespeicherte Daten (Anschriftdaten) weiterzugeben.
Fremdleistungen:
Der Veranstalter haftet nicht für im
Vertrag als "Fremdleistung" angegebener Leistungen, Preise und Termine. Dies gilt
auch für fehlende oder falsche Informationen, Reisebeschreibungen oder
Vertragsinhalte durch Dritte oder Fremdveranstalter.
Hygiene:
Durch den Charakter vieler Reisen bedingt, erfolgt
die Verpflegung auf einem einfachen Niveau unter Beachtung der Richtlinien von
Hygiene und Haltbarkeit/Verderblichkeit von Nahrung. Es kann vorkommen, das
hygienische Anforderungen an Essenszubereitung und Esskultur nicht immer
eingehalten werden können (z.B. das Kochen über offenem Feuer,
selbständige Nahrungszubereitung, ...). Die Teilnehmer bereiten in jedem
Falle selbstständig Ihre Nahrung/Mahlzeiten zu.
Ebenso bedingen Lagern/Übernachtungen auf Rastplätzen oder
Flusswanderrastplätzen oder auf einfachen Zeltplätzen oder
Lagerplätzen sowie Kurzreiseangebote bis 72h nicht immer Anspruch auf
sanitäre Einrichtungen (u.a. bei Flusswanderungen).
Zusammenarbeit mit Weiterverkäufern, Agenturen und
Reisebüros:
Der Weiterverkauf der Reiseangebote bedingt eine
schriftliche Vereinbarung/Zustimmung durch NatUrlaub.
Die gezeigten Preise in den Katalogen und Prospekte sind auch für Vermittler
bzw. Weiterverkäufer bindend, sofern der Weiterverkäufer (Vermittler)
keine Zusätzlichen und als Fremdleistung benannte Leistungen zu den
Angeboten von NatUrlaub zufügt. Vertragliche Vereinbarungen mit NatUrlaub
können diese Bestimmung außer Kraft setzen, bedingen aber in jedem
Fall die Schriftform.
Es gilt der in den ausgearbeiteten, zeitlich befristeten Angeboten, in
Angebotskatalogen und in den Detailinformationen (nach Abschluss des
Reisevertrages in den Reiseunterlagen enthalten) beschriebene Leistungsumfang.
Bei Weiterverkauf unserer Reiseangebote bzw. bei extra erstellten Angeboten ist
der Abschluss eines Reisevertrages inkl. Terminbestätigung mit NatUrlaub und
dem Vermittler Bedingung. Beachten Sie, das NatUrlaub als Reiseveranstalter
selbstständig im Vertrieb seiner Reisen tätig ist und generell keine
Exklusivrechte (Vorrangsrechte) beim Weitervertrieb gewährt werden.
NatUrlaub besteht auf die Verwendung seiner Formulare im Bereich
“Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten”.
Jegliche Veröffentlichungen unserer Angebote an Dritte - oder Teile daraus -
bedarf unserer schriftlichen Zustimmung.
Alle Teile des Kataloges, der Infobroschüre und Internet, auch Bilder,
Textpassagen und Layout gelten als urheberrechtlich geschützt. Eine
Verwendung, Vervielfältigung und Nutzung ohne die schriftliche Zustimmung
von NatUrlaub ist nicht statthaft.
NatUrlaub haftet nicht für Druckfehler jeglicher Art.
Diese AGB wurden auf der Grundlage des Deutschen Reisevertragsrechts erstellt und regeln die Rechtsbeziehungen zwischen der Firma NatUrlaub und dem Reisegast bzw. dem Vertragspartner.