AGB

NatUrlaub – The Outdoor Company; 63875 Mespelbrunn

Abschluss des Reisevertrags:

Mit seiner Reiseanmeldung bietet der Vertragspartner der Firma NatUrlaub den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Die Reiseanmeldung bedarf der Schriftform und ist Vertragsbestandteil.
Eine Reiseanmeldung kann auch auf ein vom Vertragspartner bestätigtes (mündlich od. schriftlich) und von NatUrlaub unterbreitetes Angebot erfolgen.
Erfolgt die Reiseanmeldung für eine Reisegruppe, so übernimmt die anmeldende Person (namentlich durch die Reiseanmeldung bei NatUrlaub bekannt) die sogenannte Vertretungsvollmacht für die mitangemeldeten Teilnehmer. Diese Person bestätigt, dass Sie unmittelbarer Zahlungspflichtiger und Auftraggeber der Buchung bzw. Reiseanmeldung gegenüber NatUrlaub ist. Diese Vertretungsvollmacht gilt auch für minderjährige Teilnehmer innerhalb der angemeldeten Reisegruppe. Die Vertretungsvollmacht erstreckt sich auch auf Weiterverkäufer oder Vermittler der Reiseangebote von NatUrlaub.
Die Reiseanmeldung von minderjährigen Reiseteilnehmern als einzelne Reiseteilnehmer ist nur von erziehungsberechtigten Personen zulässig.
NatUrlaub geht mit Firmen, Vereinen (sog. juristischen Personen) nur einen Vertrag ein, wenn ein Vertragspartner als körperliche Person eindeutig benannt ist und sie die Vertretungsvollmacht übernimmt.

Gültigkeit eines Reisevertrages (Zustandekommen des Reisevertrages):
Der Reisevertrag gilt erst als verbindlich, wenn der Vertragspartner die Bestätigung (=Reisevertrag) von NatUrlaub erhalten hat.
Wenn nicht anders und in schriftlicher Form vereinbart, gilt der Reisevertrag auch als gültig, wenn der Vertragspartner die Anzahlung, Rest- oder Gesamtzahlung fristgemäß zu den im Reisevertrag vermerkten Fälligkeitsterminen leistet.

Zahlungen:
Nach Zugang der Reiseunterlagen (Reisevertrag) sind innerhalb der darauf folgenden 14 Tagen 10% Anzahlung, mindestens jedoch 30 Euro zu zahlen. 21 Tage vor Reisebeginn wird die Restzahlung des Reisepreises fällig. Der Vertragspartner hat die Pflicht, diese Zahlungen pünktlich und ohne nochmalige Aufforderung zu leisten. Bei Zahlungsverzögerungen behält sich NatUrlaub das Recht der Erhebung von Mahn- und Verzugsgebühren vor. Es zählt dabei Kontoeingang bei NatUrlaub.
Bei dem Abschluss eines Reisevertrages mit den Erziehungsberechtigten für minderjährige Reiseteilnehmer ist in jedem Falle eine ausgefüllte und unterschriebene „Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten” spätestens zu Reisebeginn beizubringen. Ist dies nicht der Fall, behält sich NatUrlaub vor, den/die minderjährigen Teilnehmer von der Reise auszuschließen. Alle damit verbundenen Kosten gehen zu Lasten der betreffenden Erziehungsberechtigten.

Änderung im Reisevertragsinhalt:
Änderungen im Reisevertrag sind nur in schriftlicher Form zulässig und verbindlich! Bei einer Änderung im Reisevertrag erhält der Vertragspartner von NatUrlaub eine „Änderung zum Reisevertrag” zugestellt. Sich mit der Änderung im Vertrag ändernde Zahlungsbeträge werden mit der sog. Rest- oder Gesamtzahlung (ca. drei Wochen vor Reisebeginn fällig) verrechnet. NatUrlaub berechnet pro Änderungsvertrag eine Porto- und Bearbeitungsgebühr von 10 Euro.
 Abschluss oder Änderung des Reisevertrages wenige Tage vor Reisebeginn:
Erfolgt die Reiseanmeldung/Buchung nur wenige Tage vor Reisebeginn, so ist der Vertragspartner verpflichtet, innerhalb kürzester Zeit uns die bestätigte Kopie des Vertrages bzw. die Änderung zum Reisevertrag zugänglich zu machen. Fällige Zahlungen sind umgehend in Form einer Banküberweisung zu zahlen und uns in schriftlicher Form nachzuweisen (FAX bzw. Kopie).
Scheiden diese Möglichkeiten aufgrund zu geringer Zeitdifferenz zum Reisebeginn aus (Ein bis zwei Tage vor Reisebeginn), so ist der Reisevertrag zum Reisebeginn (Tourstart) unterschrieben dem sog. Guide oder Reiseleiter vorzulegen und der Reisepreis vor Ort zu zahlen. Erst nach der Bezahlung des Reisepreises besteht in diesem Fall ein rechtlicher Teilnahmeanspruch an der entsprechenden Reise.
 
Rücktritt vom Reisevertrag durch NatUrlaub:
NatUrlaub hat das Recht, bei Nichterreichen einer Mindestteilnehmerzahl bei Reisen mit feststehendem Reisebeginn Ausschreibung (Individualangebote) 10 Tage vor Reisebeginn vom Reisevertrag zurückzutreten. In jedem Fall ist der Vertragspartner von NatUrlaub schriftlich davon in Kenntnis zu setzen.
NatUrlaub hat das Recht bis 10 Tage vor Reisebeginn vom Reisevertrag zurückzutreten, wenn nach Ausschöpfen aller Möglichkeiten die Überschreitung der wirtschaftlichen Finanzgrenze, bezogen auf diese Reise, nicht abgewendet werden kann.
Bei falsch gemachten Angeben (Reiseanmeldung, Buchung) kann NatUrlaub ebenfalls ohne Kostenrückerstattung vom Reisevertrag zurücktreten.
NatUrlaub hat das Recht, bis zum Reisebeginn und noch während einer bereits begonnenen Reise vom Reisevertrag zurückzutreten, wenn durch Unwetterbilden (Gewitter, Hochwasser, ...) Gefahr für die Teilnehmer der Reise besteht.
Ausschreitungen, Kriege, Havarien, Naturkatastrophen oder gleichwichtige Situationen berechtigen beide Seiten zur Kündigung. Die Entschädigung regelt sich in diesem Fall nach dem Paragraph 471 des BGB. Bedingt ein Unfall, eine Verletzung oder eine plötzlich auftretende Krankheit bei einem oder mehreren Teilnehmern eine Abweichung vom geplanten Tourenverlauf, so haben Maßnahmen der Ersten Hilfe und der Bergung/ärztlicher Versorgung Vorrang vor
dem geplanten Ablauf des Kurses oder der Reise.
NatUrlaub hat außerdem das Recht, vom Reisevertrag zurückzutreten, wenn fällige Zahlungen (Anzahlung, Restzahlung, Gesamt- oder Rechnungszahlungen) unrichtig, nicht oder verspätet entsprechend den Angaben im Reisevertrag geleistet werden bzw. nicht als Bezahlung des Reisepreises eingehen. Dies trifft auch bei falschen Angaben im Reisevertrag - insbesondere bei der Anmeldung von Reisegruppen und noch nicht volljährigen Teilnehmern - durch den Vertragspartner zu. Gegebenfalls wirksam werdende Stornierungsgebühren werden von NatUrlaub erhoben.
Reiseteilnehmer, die durch ihr äußeres Erscheinen und durch Äußerungen rassistisches, völkerverachtendes oder faschistoides/extremistisches Gedankengut propagieren, können vom Kursleiter/Guide ohne vorheriger Abmahnung von der Reise ausgeschlossen werden. Dies gilt auch für Teilnehmer, welche die Reise oder den Reiseinhalt in anderer Art und Weise zu stören versuchen. In diesem Falle besteht, für den die Störung verursachenden Reiseteilnehmer oder für die Reisegruppe, kein Anspruch auf Rückerstattung des Reisepreises und für die entstehenden Kosten für Rückreise etc..
In den meisten Fällen muss der verursachende Reiseteilnehmer oder die verursachenden Mitglieder einer Reisegruppe mit einer Anzeige durch NatUrlaub rechnen, auch gehen entstehende Kosten zur Durchsetzung von Ruhe und Ordnung voll zu Lasten der Verursacher.
Bei vom Reiseteilnehmer vorsätzlichen, fahrlässig oder grob fahrlässig herbeigeführten Sachbeschädigungen oder Materialverlusten werden sämtliche Kosten für Reparatur, Wiederbeschaffung und Ausfall in Rechnung gestellt. Dies gilt auch bei unsachgemäßem Umgang mit zur Verfügung gestelltem Material im Bereich Schulklassen- und Jugendangebote. Hier haftet der/die Erziehungsberechtigte für Beschädigungen oder Verluste.
 
Rücktritt vom Reisevertrag durch den Vertragspartner:
Jeder Vertragspartner hat grundsätzlich das Recht, vom abgeschlossenen Reisevertrag in Form einer schriftlichen Kündigung zurückzutreten. Dieser Vertragsrücktritt (Stornierung) kann nur durch die im Reisevertrag als Vertragspartner benannte Person und in schriftlicher Form erfolgen. Bei einer Vertragskündigung bzw. Stornierung durch den Vertragspartner zählt der Zeitpunkt des nachweislichen Eingangsdatums der Stornierung bei NatUrlaub.
Treten einzelne Teilnehmer einer Reisegruppe vom Reisevertrag zurück, so hat diese Vertragsänderung ebenfalls in schriftlicher Form durch den die Vertretungsvollmacht ausübenden Vertragspartner zu erfolgen. Für die Reiseteilnehmer, welche aus dem Reisevertrag ausscheiden, gelten die gleichen Prozentsätze der sog. Stornierungsgebühren, berechnet auf den Einzelteilnehmer. Erreicht in diesem Falle die Anzahl der verbliebenen Personen einer Reisegruppe nicht mehr die zuvor im Reisevertrag vereinbarte Teilnehmerzahl für einen bestimmten, der Gruppenstärke entsprechenden Reisepreis, so erfolgt eine entsprechende Höherstufung der Reisegruppe entsprechend unserer Preislisten oder gemachten Angebote.
Bei Reiserücktritt werden folgende Stornierungsgebühren, basierend auf den Gesamtreisepreis bzw. bei der Stornierung einzelner Teilnehmer einer Reisegruppe basierend auf den Einzelteilnehmerpreis fällig:
ab Abschluss Reisevertrag 10%, mindestens 30 Euro; 21. - 8. Tag vor Reisebeginn 70%
Nichterscheinen zu Reisebeginn 100%
Bei Reservierungen von Vermietungen berechnen wir max. 50% des zu erwartenden Mietpreises (Anzahlung), wird die Vermietung ab dem 7. Tage vor Beginn hinfällig, halten wir die Anzahlung als Stornierungsgebühr ein.

Reisepreis:

Kurzfristige Änderungen der Preise vorbehalten.
 
In den Reisepreisen von NatUrlaub-Afrika nicht mit inbegriffen:
 
Internationale Flüge
Visa Gebühren
Trinkgelder
Getränke in den Lodges und Camps
Telefon / Faxkosten, persönlicher Bedarf
Kranken / Unfallversicherung
Reiseversicherungen
 
Die Angebote in den aktuellen Katalogen und Prospekten entsprechen dem Stand bei Drucklegung. Bitte haben Sie jedoch Verständnis dafür, dass bei Übermittlung Ihres Buchungswunsches aus sachlichen Gründen Änderungen von Preisen und Leistungen möglich sind. Über diese werden wir Sie selbstverständlich unterrichten.
Dies gilt auch für die von NatUrlaub ausgearbeiteten, zeitlich befristeten Angebote. NatUrlaub behält sich bei Erhöhung von Steuern die Weitergabe an den Vertragspartner vor.
Die gezeigten Preise sind auch für Vermittler bzw. Weiterverkäufer bindend, sofern der Weiterverkäufer (Vermittler) keine zusätzlichen und als Fremdleistung benannte Leistungen zu den Angeboten von NatUrlaub zufügt. Vertragliche Vereinbarungen mit NatUrlaub können diese Bestimmung außer Kraft setzen, bedingen aber in jedem Fall die Schriftform.
Es gilt der in den gemachten zeitlich befristeten Angeboten, in Angebotskatalogen und in den Detailinformationen (nach Abschluss des Reisevertrages in den Reiseunterlagen enthalten) beschriebene Leistungsumfang.
Im Hinblick auf die besondere Eigenart vieler unserer angebotener Reisen bleiben notwendige, zumutbare, von NatUrlaub nicht wider Treu und Glauben herbeigeführte Programm- und Terminänderungen vorbehalten (höhere Gewalt, Unwettersituationen wie Hochwasser, extreme Waldbrandgefahr oder extremes Niedrigwasser, politische Unruhen, Streik, Stau, Wartezeiten an Grenzübergangsstellen, nichtvorhersehbare Umstände, ...). Die Zumutbarkeit ist insbesondere dann gegeben, wenn diese Änderungen nicht erheblich sind und den gesamten Inhalt und Verlauf der Reise nicht grundlegend beeinträchtigen. Von derartigen Änderungen wird NatUrlaub die Vertragspartner unverzüglich unterrichten bzw. während der Reise in Abstimmung des Guide/Reiseleiters und der Teilnehmer eine Änderung oder Variation der Tour beschließen.
Willkürmassnahmen ausländischer Behörden, Staatsbediensteter, Streiks, höhere Gewalt Wetterunbilden, Unpassierbarkeit von Straßen, Verkehrsstau, unüblich lange Wartezeiten an Grenzübergängen, die zum Ausfall oder zur massiven Beeinträchtigung der Reise führen, bedingen nicht den Anspruch auf teilweise oder gesamte Kostenrückerstattung.
Zeitangaben (außer Treffpunkte und Reisebeginn) sind als grobe Richtwerte zu sehen,
Abweichungen sind nicht ausgeschlossen.

Gewährleistung:
Die Gewährleistungsrechte des Vertragspartners gegenüber NatUrlaub bestimmen sich nach den §§651 a bis 651 I BGB. Der Reiseteilnehmer wird darauf hingewiesen, das er diese Rechte verlieren kann, wenn er:
a) gegenüber der örtlichen Reiseleitung/Guide schuldhaft und nicht rechtzeitig Abhilfe verlangt.
b) etwaige Reisemängel, die sich während der Reise einstellen, nicht unverzüglich gegenüber der örtlichen Reiseleitung/Guide oder bei NatUrlaub einbringt, so dass Letzterer mangels Unkenntnis der Umstände keine Abhilfe veranlassen kann.
Gewährleistungsansprüche sind in schriftlicher Form bei Reisen mit einer Dauer bis zu 72 Stunden maximal 48 Stunden nach Reiseende geltend zu machen. Bei Reisen mit einer Dauer länger als 72h müssen die Gewährleistungsansprüche innerhalb von 14 Tagen in schriftlicher Form bei NatUrlaub geltend gemacht werden. Ausnahme bildet der Sachverhalt, das diese Frist unverschuldet versäumt wurde. Es wird auf die Verjährungsvorschrift des §651 g II BGB aufmerksam gemacht.

Siehe auch bei Haftungsausschluss!

Haftung, Haftungsbeschränkung:
Die Haftungsbeschränkung von NatUrlaub ist pro Person auf den dreifachen Einzelteilnehmerpreis (Reisepreis) beschränkt, soweit der Schaden weder grob fahrlässig noch vorsätzlich herbeigeführt wurde.
Gelten für einen Leistungsträger gesetzliche Vorschriften, nach denen ein Anspruch auf Schadenersatz nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden können, so kann sich NatUrlaub darauf berufen. Ansprüche aus unerlaubten Handlungen des Vertragspartners bleiben davon unberührt.
Bei sog. Fremdleistungen (Leistungserbringung durch Dritte im Auftrag von NatUrlaub) haftet der die Fremdleistung Erbringende im vollen Umfang.
Bei minderjährigen Teilnehmern übernehmen der bzw. die Erziehungsberechtigten bzw. der von den Erziehungsberechtigten autorisierte Betreuer der Gruppe, Schulklasse o.ä. die volle Aufsichts- und Haftungspflicht.
Ausnahme bilden von NatUrlaub selbst durchgeführte Reiseangebote. In diesem Falle muss von den Erziehungsberechtigten eine Einverständniserklärung vorliegen.
Bei fachspezifischen Reiseinhalten (Klettern, Abseilen am Fels, Flusswandern, ...) obliegt dem Betreuerpersonal der Gruppe die allgemeine Aufsichtspflicht, die fachspezifische Erbringung der Sicherheitsnormen obliegt dem Mitarbeiter von NatUrlaub während der entsprechenden Situation.
Die Teilnehmer müssen selbst oder über Erziehungsberechtigte unfallversichert und krankenversichert sein.
NatUrlaub übernimmt keinerlei Haftung bei vom Teilnehmer selbstverschuldeten, fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführten Unfällen oder Verletzungen außerhalb der Grenzen einer bestehenden Firmenhaftpflichtversicherung.  Ausdrücklich wird darauf hingewiesen das viele der Reiseinhalte (Übungen, Touren, Aktionen und Bestandteile davon) - ein erhöhtes, potentielles Gefahrenrisiko beinhalten. Die Teilnahme an Reiseinhalten, die ein potentielles Gefahrenrisiko enthalten, ist jedem Teilnehmer freigestellt und erfolgt bei Teilnahme auf eigenes Risiko.
Sämtliche Anweisungen und Entscheidungen des Reiseleiters / Guide sind bindend, ausdrücklich wird darauf hingewiesen, das bei Zuwiderhandlungen oder Verstößen bei Sicherheitsforderungen - der Reiseteilnehmer bzw. die betreffenden Mitglieder einer Reisegruppe vom Kurs / vom Reisedetail oder Aktion ausgeschlossen werden können und der Veranstalter keinerlei Haftung für alle damit verbundenen Modalitäten übernimmt!
Bei Reiseangeboten, welche nicht eine ständige Betreuung durch einen Vertreter von NatUrlaub beinhalten (teilweise geführten und individuell durchzuführende Aktionen und Touren) obliegt den Reiseteilnehmern sog. Eigenverantwortung. Bei dieser Kategorie von Reisen werden die Teilnehmer vor Beginn der betreffenden Reise auf potentielle Gefahren und Besonderheiten der Tour oder Aktion hingewiesen. Die Nutzung von Material und Ausrüstung unterliegt in diesem Falle den Bedingungen einer Vermietung. Der Teilnehmer ist Nutzer des Mietgutes.
Bei der Nutzung von Ausrüstung und Material ohne dem direkten Beisein des Veranstalters bzw. dessen Aufforderung zur Nutzung (besonders bei teilweise geführten und individuell zu fahrenden / durchzuführenden Touren), bei Materialverleih sowie bei groben Verstößen von Teilnehmern gegen die allg. Sorgfaltspflicht und Sicherheit, die u.a. zum Verlust, Diebstahl oder dem Abhandenkommen von Material/Ausrüstung führen, ist der betreffende Reiseteilnehmer oder die Mitglieder der betreffenden Reisegruppe voll haftbar.
Dies gilt für Schäden, die durch den Verlust oder Schädigung gegenüber Dritter und dem Veranstalter entstanden sind. Bei Wiederbeschaffung von Material/Ausrüstung wird der aktuelle Katalogpreis zzgl. Transport, Ausfall und Beschaffungskosten zugrunde gelegt.
Sämtliche Haftungspflichten seitens NatUrlaub entfallen, wenn im mittel- oder unmittelbaren Zusammenhang Alkohol, Drogen oder andere Rauschmittel mit eingetretenen oder entstandenen Schädigungen von Teilnehmern, dritten Personen sowie betroffenen Sachwerten stehen.
Keine Haftung für verlorene, beschädigte oder gestohlene Gegenstände der Teilnehmer - das gilt auch für im Fahrzeug, im Tourbus oder in den betreffenden Herbergen, Camps und anderen Unterkünften zurückgelassene Gegenstände. Keine Haftung für Schäden an Kraftfahrzeugen und darin befindlichen Gegenständen.
Bei Unfällen oder Verletzungen bzw. Verdacht auf Verletzungen von Reise- oder Kursteilnehmern muss innerhalb von 24h nach dem Schadensereignis dieser Sachverhalt NatUrlaub unter Beschreibung des Sachverhaltes sowie Unfallhergang und ggf. Zeugenbenennung schriftlich angezeigt werden. Erfolgt dies nicht, erlischt jegliche Haftung durch NatUrlaub.
Es erfolgt keinerlei Haftung für beschädigte, verlorene, verschmutzte oder unbrauchbar gewordene Ausrüstungs- und Bekleidungsstücke sowie vom Reiseteilnehmer während der Tour, Reise oder des Kurses benutzten Gegenstände (Video, Telefon, Kamera, ...). Ausnahme davon bildet eine ausdrücklich vom Guide/Reiseleiter verlangte Benutzung - z.B. bei Maßnahmen der Gefahrenvermeidung oder Hilfeleistung. Dem Teilnehmer obliegt die entsprechend der gewählten Reiseart bzw. des Kursinhaltes entsprechende sichere Verwahrung oder Aufbewahrung. Ausdrücklich wird hingewiesen, das bei vielen Reisen und Kursen ein Eintritt des geschilderten Sachverhaltes möglich sein kann und sich entsprechend darauf einzustellen ist.
Verliert ein Reiseteilnehmer bei einer geführten (vom Reiseleiter/Guide abgesicherten) Tour den Kontakt zur Gruppe, hat er abzuwarten, bis ein Vertreter von NatUrlaub ihn wieder zur Gruppe führt. Fällt der Reiseleiter/Guide durch einen nicht vorhersehbaren Umstand zur Absicherung der Reise aus, so hat die Reisegruppe auf Eintreffen eines Vertreters von NatUrlaub zu warten. Erfolgt durch den/die Reiseteilnehmer eine eigenständige Weiterfahrt oder Durchführung der Reise/Tour, so erfolgt dies auf eigenes Risiko. In diesem Falle hat der/die Reiseteilnehmer die Rechte und Pflichten wie während einer Materialvermietung mit Ausrüstungsmaterial von NatUrlaub.
Bei Aufenthalten in Camps, Herbergen und vergleichbaren Einrichtungen ist durch die Reiseteilnehmer die entsprechend gültige Hausordnung bzw. Verordnung (Zeltplatzordnung, Naturschutz, Nachtruhe, Lärm- und Emissionsschutz, ...) einzuhalten. Mitreisendes Betreuer- und Aufsichtspersonal (besonders bei Jugendgruppen oder Schulklassen) hat diesem Sachverhalt gegenüber den jugendlichen Reiseteilnehmern besonders Rechnung zu tragen. Generell ist vom Betreuer- und Aufsichtspersonal konsequent die allgemeine Obhuts - und Aufsichtspflicht für die mitreisenden Teilnehmer (Kinder, Jugendliche, ...) zu erbringen.
Erfolgen Anzeigen oder Forderungen Dritter Personen oder Behörden an NatUrlaub, deren Verursachung Reiseteilnehmern obliegt (vor allem bei Vermietungen von Ausrüstungsmaterial, Naturschutz- und Umweltdelikten oder während individuell zu fahrenden bzw. durchzuführenden Reisen), so werden diese Forderungen durch NatUrlaub an den Verursacher weitergeleitet und ebenfalls zur Anzeige gebracht. NatUrlaub behält sich vor, in diesem Fall gespeicherte Daten (Anschriftdaten) weiterzugeben.

Fremdleistungen:
Der Veranstalter haftet nicht für im Vertrag als "Fremdleistung" angegebener Leistungen, Preise und Termine. Dies gilt auch für fehlende oder falsche Informationen, Reisebeschreibungen oder Vertragsinhalte durch Dritte oder Fremdveranstalter.

Hygiene:
Durch den Charakter vieler Reisen bedingt, erfolgt die Verpflegung auf einem einfachen Niveau unter Beachtung der Richtlinien von Hygiene und Haltbarkeit/Verderblichkeit von Nahrung. Es kann vorkommen, das hygienische Anforderungen an Essenszubereitung und Esskultur nicht immer eingehalten werden können (z.B. das Kochen über offenem Feuer, selbständige Nahrungszubereitung, ...). Die Teilnehmer bereiten in jedem Falle selbstständig Ihre Nahrung/Mahlzeiten zu.
Ebenso bedingen Lagern/Übernachtungen auf Rastplätzen oder Flusswanderrastplätzen oder auf einfachen Zeltplätzen oder Lagerplätzen sowie Kurzreiseangebote bis 72h nicht immer Anspruch auf sanitäre Einrichtungen (u.a. bei Flusswanderungen).

Zusammenarbeit mit Weiterverkäufern, Agenturen und Reisebüros:
Der Weiterverkauf der Reiseangebote bedingt eine schriftliche Vereinbarung/Zustimmung durch NatUrlaub.
Die gezeigten Preise in den Katalogen und Prospekte sind auch für Vermittler bzw. Weiterverkäufer bindend, sofern der Weiterverkäufer (Vermittler) keine Zusätzlichen und als Fremdleistung benannte Leistungen zu den Angeboten von NatUrlaub zufügt. Vertragliche Vereinbarungen mit NatUrlaub können diese Bestimmung außer Kraft setzen, bedingen aber in jedem Fall die Schriftform.
Es gilt der in den ausgearbeiteten, zeitlich befristeten Angeboten, in Angebotskatalogen und in den Detailinformationen (nach Abschluss des Reisevertrages in den Reiseunterlagen enthalten) beschriebene Leistungsumfang. Bei Weiterverkauf unserer Reiseangebote bzw. bei extra erstellten Angeboten ist der Abschluss eines Reisevertrages inkl. Terminbestätigung mit NatUrlaub und dem Vermittler Bedingung. Beachten Sie, das NatUrlaub als Reiseveranstalter selbstständig im Vertrieb seiner Reisen tätig ist und generell keine Exklusivrechte (Vorrangsrechte) beim Weitervertrieb gewährt werden. NatUrlaub besteht auf die Verwendung seiner Formulare im Bereich “Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten”.
 
Jegliche Veröffentlichungen unserer Angebote an Dritte - oder Teile daraus - bedarf unserer schriftlichen Zustimmung.
 

Alle Teile des Kataloges, der Infobroschüre und Internet, auch Bilder, Textpassagen und Layout gelten als urheberrechtlich geschützt. Eine Verwendung, Vervielfältigung und Nutzung ohne die schriftliche Zustimmung von NatUrlaub ist nicht statthaft.

Unwirksamkeit Einzelner Bestimmungen dieser AGB ziehen nicht deren gesamte Unwirksamkeit nach sich.

NatUrlaub haftet nicht für Druckfehler jeglicher Art.

Diese AGB wurden auf der Grundlage des Deutschen Reisevertragsrechts erstellt und regeln die Rechtsbeziehungen zwischen der Firma NatUrlaub und dem Reisegast bzw. dem Vertragspartner.